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04.10.2001

Mp3: Labels verklagen Napsters Erben

Die Musikbranche und die Hollywood-Studios haben juristische Schritte gegen FastTrack eingeleitet. Über die dezentral organisierte Börse tauschten die Internet-Nutzer im August fast eine Milliarde Dateien. 

Die RIAA (Recording Industrie Association of America) und die Filmindustrie reichte am Dienstag eine Klage gegen die FastTrack Anwendungen Morpheus, Kazaa und Grokster ein. FastTrack war im August die am meisten genutzte Plattform für den Austausch von Audio und Videofiles. Die Präsidentin der Vereinigung der amerikanischen Musikindustrie, Hilary Rosen, sagte, man könne nicht akzeptieren, dass diese Firmen illegal arbeiten, während die Plattenfirmen mit eigenen MP3-Vertrieben online gehen. 

Die drei miteinander kooperierenden Tauschbörsen zu schließen, wird wesentlich schwieriger sein, als dies bei Napster der Fall war. Ihre Struktur ist dezentral. Selbst wenn Musiccity geschlossen wird und keine weiteren Programm heruntergeladen werden können, sind die bisherigen Nutzer in der Lage, weiter Dateien zu tauschen. Schwierigkeiten wird es aber beim Einloggen geben, bei dem ein zentraler Rechner beteiligt ist. Sollte auch noch Gnutella unter juristischen Beschuss geraten, wird dieser Ansatzpunkt wegfallen. Bei dem Programm ist kein Zugangspasswort notwendig und außerdem ist der Quellcode frei zugänglich. Jeder kann damit die Software weiterentwickeln. Die RIAA hat gegen Gnutella aber bisher keine juristischen Schritt eingeleitet. 

Der Gründer von LimeWire, Mark Gorton, ist der Meinung, der Vertrieb von Gnutella-Software durch seine Firma sei nicht illegal, da sie nicht für die getauschten Inhalte verantwortlich seien. "Das Ganze ist nicht anders als das Versenden von E-Mail. Die Leute tauschen illegale Sachen und die RIAA muss daher gegen diese Nutzer vorgehen. Aber das machen sie nicht, da sie ihre Käufer sind. Also gehen sie gegen Dritte vor." Ob das auch die Gerichte so sehen werden, bleibt abzuwarten. Bisher haben die Gerichte bei der Frage, was Software mit geistigem Eigentum machen darf und was nicht, eher konservativ geurteilt. 

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