Du bist hier » Musik News » Xavier Naidoo: Arbeit mit 3p unzumutbar |
Im Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe hat Moses P. erneut gegen Xavier Naidoo verloren. Pelham wollte Naidoo die selbständige Verwertung seiner künstlerischen Aktivitäten verbieten und erreichen, dass Naidoos Aufnahmen mit z. Bsp. Edo Zanki oder Ben Becker von 3P vermarktet werden dürfen. Er berief sich in diesem Zusammenhang auf einen mit Xavier Naidoo abgeschlossenen Künstlervertrag, demzufolge der Musiker verpflichtet sei, alle Auswertungsrechte seiner Soloaufnahmen exklusiv an 3P zu übertragen, mit Ausnahme der Arbeit mit den "Söhnen Mannheims".
Die Richter des 6. Zivilsenats entschieden, dass Naidoo den Vertrag rechtswirksam gekündigt habe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Moses und Xavier sei derartig zerrüttet, dass eine konstruktive Arbeit zwischen beiden nicht mehr möglich sei. Naidoo habe zudem "hinreichende Verdachtsmomente", dass Moses Pelham bei mehreren Konzerten des Soulstars nicht korrekt abgerechnet habe. Ausserdem sei es dem Sänger nicht zuzumuten, in einem solchen Umfeld arbeiten zu müssen.
3P waren schon mehrmals mit diversen Klagen gegen den ehemaligen Schützling gescheitert. Revision gegen das nun gefällte Urteil ist nicht mehr möglich. Der Rechtsstreit dürfte damit endgültig beendet sein.
Erst vor kurzem hatte sich Naidoo mit der In-Motion AG aus Frankfurt am Main zusammengetan. Diese Firma soll das neue Solo-Album (geplant für Frühjahr 2002) vertreiben. Die erste Single des neuen Albums soll noch im Herbst 2001 in die Plattenläden kommen.
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