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2. Dezember 2008
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CD-Kopierschutz
Ende in Sicht?

Artikel vom 03.01.2002
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Der Philips-Konzern, Erfinder der CD und Patentinhaber bezieht im Streit um kopiergeschützte CDs Stellung zu Gunsten der Musikfans. Diese Unterstützung könnte sich als entscheidend erweisen im Krieg der Plattenfirmen gegen die Musikliebhaber. Die Labels wollen den Kopierschutz, um sich vor allem vor der illegalen Verbreitung der Tonträger im Mp3-Format zu schützen. Die Musikfans aber wollen nicht 23 EURO für ein Album ausgeben.

Philips könnte für die Wende im Streit sorgen. Die Argumente der Hörer wurden von den Labels bisher mit Erfolg zurückgewiesen. In keinem Gesetz stehe geschrieben, dass eine Audio-CD auch zwingend auf einem PC abspielbar sein muss. Philips dagegen meint, dass eine CD überall abspielbar sein muss, da es sich sonst nicht mehr um eine CD im ursprünglichen Sinne handeln würde.

Philips hat die Patentrechte an der CD und kann daher bestimmen, wie eine CD geartet sein soll. Wenn Labels das Abspielen von CDs mit kopiergeschützten Techniken am PC verhindern, dann entsprechen diese Tonträger nach Auffassung von Philips nicht mehr dem patentrechtlichen Standard. Im Klartext: Kopiergeschützen CD's würde die Bezeichnung CD entzogen und es müsste ein neues Format her.

Damit das Qualitäts-Merkmal CD erhalten bleibt, will Philips jetzt Plattenfirmen, die eine CD mit Kopierschutz ausstatten verbieten, den Tonträger weiterhin CD zu nennen. Statt dessen solle ein Warnhinweis auf den Tonträger gedruckt werden, der den Hörer darauf aufmerksam macht, dass es sich um einen Silberling von minderer Qualität handelt, der nicht den Qualitätsansprüchen einer CD genügt.

Ein weiterer Mangel soll so ebenfalls aufgedeckt werden: Kopiergeschützte CDs belasten die Fehlerkorrektur eines CD-Players und können schon bei kleinen Kratzern teilweise nicht mehr abgespielt werden. Es stellt sich also die Frage, ob Plattenfirmen für einen solchen minderwertigen Tonträger ebenfalls 23 EURO pro Stück verlangen dürfen, wenn dieser weder auf dem PC noch, nach einigen Belastungen, im CD-Player abspielbar sei.

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