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Offenbar gibt es doch größere Proteste gegen die Einführung der neuen CDs mit Kopierschutz. Die Musikbranche denkt jetzt über eine zeitliche Begrenzung des Kopierschutzes nach. Gerd Gebhardt vom Verband der Tonträgerhersteller äußerte sich zu diesem Thema in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Ich halte es für denkbar, dass CDs mit einem Kopierschutz ausgestattet werden, der z. Bsp. nur drei oder sechs Monate wirksam ist." Technisch sei dies möglich, so Gebhardt weiter.
Wie die zeitliche Begrenzung genau funktionieren soll, erklärte Gebhardt allerdings nicht. Der Kopierschutz funktioniert normalerweise so, dass CD-Rom Laufwerke gezielt durch Fehler oder Fehlinformation im Inhaltsverzeichnis der CD irritiert werden und so das Abspielen verhindern. Diese Fehler sind aber nicht zeitlich begrenzbar.
Einige Anbieter versehen ihre CDs mittlerweile mit einem Datentrack, der alle Audiodateien noch mal im Windows-Media-Format enthält, damit Computer-Besitzer ihre CDs am PC hören können. Kopieren ins Mp3-Format oder Brennen der CDs ist aber auch dann nicht ohne weiteres möglich. Möglich ist bei diesem Verfahren aber eine zeitliche Begrenzung des Kopierschutzes. Das eigentliche Problem, die fehlerhaften Audiodateien auf der eigentlichen CD, wird aber nicht behoben.
Nach den Worten von Gerd Gebhardt gab es allerdings in Punkto Reklamation wegen fehlerhafter CDs in Deutschland bisher nur "Einzelfälle". Interessant ist hier die Interpretation von Gebhardt: "Es gab lediglich ein paar hundert Beschwerden."
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