Mit einer überraschenden Entscheidung endete am vergangenen Donnerstag ein Gerichtsverfahren gegen den Filesharing-Anbieter KaZaa in Holland. In der Klage die von der holländischen Musikindustrie angestrengt wurde, gab der Richter der Tauschbörse grünes Licht.
"Wir sind erstaunt über das Urteil", sagte ein angeschlagener Vertreter der Musikindustrie nach der Verkündung. Denn im vergangenen November war ein genau gegensätzliches Urteil in einem anderen Verfahren gefällt worden.
Das Gericht argumentierte bei seiner Entscheidung, dass ein Anbieter nicht verantwortlich dafür gemacht werden könne, was die Nutzer mit seinem Produkt anstellen. Wenn man über eine Filesharing-Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke tausche, sei das nicht das Problem des Betreibers, sondern das des Anbieters. Damit folgte das Gericht einer uralten Rechtsauffassung, die selbst im Verfahren gegen Napster keinerlei Relevanz mehr zu haben schien.
Deshalb scheint es unwahrscheinlich, dass hier das letzte Wort gesprochen ist. Denn bereits im Oktober diesen Jahres wird ein Verfahren in den USA gegen die drei größten Tauschbörsen KaZaa, Grokster und Morpheus eröffnet werden. Der Druck der ganzen Entertainmentindustrie wird sich spätestens dann bemerkbar machen, denn mit den neuen Tauschbörsen kann man nicht mehr nur Musik tauschen, sondern auch Software und vor allem komplette Kinofilme.
Die ehemaligen KaZaa-Betreiber feierten den Urteilsspruch als großen Sieg für KaZaa und für den gesamten Technologie-Sektor. Allerdings kommt das Urteil zu spät, denn nach dem November-Urteil hatte man KaZaa bereits komplett an eine australische Firma veräußert. Es ist aber anzunehmen, dass die holländischen Fasttrack-Entwickler nach wie vor auch dort involviert sind. Schließlich laufen sowohl KaZaa als auch sein US-Ableger Grokster über das Fasttrack-Netzwerk.
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