Der Tonträgerverband IFPI hat Richtlinien für Deutschland veröffentlicht, in denen er seinen Mitgliedern Hinweise für den Umgang und die Einrichtung von Kopierschutzmaßnahmen für CDs gibt. Durch die einheitliche Benutzung einer Kopierschutztechnik aller Plattenfirmen soll der Endverbraucher langsam aber endgültig an den Kopierschutz herangeführt werden.
Laut Mitteilung der IFPI soll sich auf der Außenseite des CD-Covers ein Hinweis befinden, der die Kopierschutzmaßnahme verdeutlicht. In das CD-Booklet kommen dann ausführliche Infos zu dem jeweiligen Kopierschutzverfahren und auf welchen Laufwerken oder Player die CD abspielbar ist. Grund ist das Bestreben der Plattenindustrie, den Kopierschutz durchzusetzen. Ärger gibt es daher mit der Firma Philips, die die CD erfunden hat. Laut Philips dürfen nur Tonträger, die auf allen Laufwerken und Player abspielbar sind, das Zeichen "CompactDisc" tragen.
Lediglich die großen Plattenfirmen haben sich bereits intern geeinigt. Einzig der CD-Käufer könnte noch ein Wörtchen mitreden, wenn er sich bei CD-Händlern beschweren würde. Wahrscheinlicher ist aber, das der Kopierschutz niemanden wirklich interessiert, weil große PC-Magazine bereits seit Monaten einen Kopierschutz nach dem anderen zerlegen und den Lesern mitteilen, wie man auch die beste CD knacken und im MP3 umwandeln kann.
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