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Der stellvertretende Generalstaatsanwalt des US-amerikanischen Justizministeriums arbeitet zur Zeit an einer Gesetzesvorlage zum Thema Filesharing. Demnach soll es zukünftig nicht nur eine strafrechtliche Verfolgung geben, sondern auch Haftstrafen.
1997 wurde der "No Electronic Theft Act" beschlossen. Laut dieser unter Präsident Clinton entstandenen Vereinbarung ist das Teilen und das Weitergeben urheberrechtlich geschützter Inhalte an Freund, Verwandte oder auch Unbekannte verboten. Der sogenannte "Net Act" wird seither größtenteils im Bereich Software angewendet, nicht bei der Internetpiraterie. Dieser Bereich soll nun ebenfalls abgedeckt werden.
Jeder, der nachweislich nicht autorisierte Kopien von Filmen, Musik und Software weitergibt, diese aus dem Internet herunterlädt oder zum Tausch oder Kauf anbietet, soll zukünftig strafrechtlich verfolgt werden können, wenn es nach der Vorlage des amerikanischen Generalstaatsanwaltes geht. So spricht dieser von dem Internet als "größte Kopiermaschine der Welt" und fordert ein neues Bewusstsein in der Bevölkerung. Die Bürger sollen begreifen, dass Diebstahl Diebstahl sei und dass es keine Ausnahmen gäbe.
Ein Vertreter der amerikanischen "Consumer Electronics Association" zweifelt an der Durchführbarkeit des Entwurfs: "Wenn wir tatsächlich 70 Millionen Gesetzesbrecher in den USA haben, stehen wir vor einer großen Aufgabe."
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