Ein US-Richter hat jetzt auf 46 Seiten begründet, warum Kazza in den USA der Prozess gemacht werden darf, obwohl die Betreiber-Firma Sharman Networks ihren Sitz gar nicht in den USA hat.
Die Kazza-Betreiber stützten sich in ihrer Verteidigung hauptsächlich auf das Argument, dass es sich bei Kazza um ein dezentrales Netzwerk handeln würde, welches von außen nicht kontrollierbar sei. Außerdem würden neben illegalen Daten auch Millionen von legalen Daten getauscht werden. Weiter argumentierte man, dass Kazza nicht in den USA angeklagt werden könne, da das Unternehmen nicht in den USA ansässig sei.
Bei Einwände ließ der Richter jedoch nicht gelten. Da Kazza überwiegend von US-Bürgern genutzt würde, könne das Netzwerk sehr wohl in den USA verklagt werden. Auch das Argument, man könne Kazza nicht kontrollieren, weil es dezentral sei, wies der Richter ab.
Mit dieser Entscheidung ist der Weg für einen Prozess in den USA gegen Kazza frei. Obgleich auch dieser wieder mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, handelt es sich trotzdem um einen Etappensieg der Musikindustrie im Kampf gegen illegales Filesharing. Ob das Tauschen im Internet im Falles einer Schließung von Kazza aufhört, bleibt fraglich. Schließlich braucht man keine Firma, um Filesharing zu betreiben, sondern eher ein paar clevere Programmierer.
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