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Deutschlands erfolgreichster Musiker und Produzent soll nun doch wegen illegalen Waffenbesitzes belangt werden. Die Staatsanwaltschaft Staade hat einen Strafbefehl über knapp 50.000 € beantragt. Sobald dieser vorliegt und vom Amtsgericht abgesegnet ist, soll er Dieter Bohlen in seiner Villa in Tötensen zugestellt werden.
Bohlen hat 14 Tage Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Danach wird das Verfahren dann fortgeführt. Der zuständige Staatsanwalt hatte zunächst eine komplette Einstellung des Verfahren in Betracht gezogen, sich dann aber doch für die Fortführung entschieden, teilte ein Sprecher mit.
Ende August 2002 hatte Bohlen in seiner Villa auf einen vermeintlichen Einbrecher geschossen, der sich dann aber als Polizeibeamter herausstellte. Dieser war zusammen mit einem Kollegen durch einen, wie sich später herausstellte, unechten Notruf alarmiert worden und zur Villa des Popstars geeilt. Für den Schuss auf den Beamten wird Bohlen aber nicht belangt. Die Staatanwaltschaft glaubte ihm, dass er sich "wirklich Angreifern gegenüber glaubte."
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