
Niederlage für Michael Jackson: Im Missbrauchsprozess gegen den King of Pop lehnte Richter Melvile einen Antrag der Jackson-Anwälte ab, den 13jährigen Kläger und seine Famile auf deren Geisteszustand untersuchen zu lassen. Jacksons Verteidiger wollten so die Glaubwürdigkeit der Kläger-Familie untergraben.
Der Staatsanwalt allerdings bezeichnete den Antrag als Belästigung. Richter Melvile gestattete der Verteidung zwar, Informationen zu sammeln, die Jackson entlasten könnten. Die betroffenen Personen müssten allerdings vor Beginn der Informationserhebung davon ins Kenntnis gesetzt werden. Außerdem dürfe nichts gegen ihren Willen getan werden. Auch müsse ihnen das Recht auf Einspruch eingeräumt werden.
Michael Jackson ist wegen angeblichen Missbrauchs eines Kindes angeklagt. Der auf der ganzen Welt mit Spannung erwartete Prozess soll Anfang 2005 beginnen.
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