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Deutschlands oberster Musikproduzent schießt sich wieder in die Schlagzeilen. Jetzt hat Dieter Bohlen einen seiner ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht verklagt. Bohlen fordert in seiner Feststellungsklage gegen Müller-Milch, dass seine "flapsigen Bemerkungen" über Buttermilch-Trinker kein außerordentlicher Kündigungsgrund seien.
Bohlen hatte zunächst für Milchreis von Müller-Milch geworben. Später sollte die Kampagne auf Buttermilch ausgedehnt werden. Es wurden zwei Spots gedreht, einer mit und einer ohne Bohlen. Der Konzern entschied sich dann für den Spot ohne Bohlen. Dieser hatte daraufhin in einer Boulevardzeitung gesagt, dass "Buttermilch [...] von 50-Jährigen Bio-Latschenträgerinnen gekauft" wird. Müller-Milch hatte den Vertrag auf diese Bemerkung hin fristlos gekündigt.
Der Streitwert liegt bei 500.000 EUR. Dieter Bohlen will erreichen, dass seine Bemerkung nicht als Grund für die fristlose Kündigung gelten darf. Der Vertrag zwischen den Partnern sei ohnehin Ende 2004 ausgelaufen und hätte auch nicht verlängert werden sollen. Aus der Konzernzentrale von Müller-Milch hieß, dass es zu dieser Sache keinerlei Statements geben werde. Müller-Milch hat nun bis 28. Januar 2005 Zeit, die Klage zu erwidern.
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