
In Frankreich ist zum ersten mal ein sogenannter "Musikpirat" von einem Gericht verurteil worden. Ein Pariser Lehrer muss über 10.000,- EUR Schadenersatz zahlen. Er hatte ca. 10.000 Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen. Zusätzlich erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 3.000,- EUR, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Musikindustrie begrüßte das Urteil auch wegen des "exemplarischen Charakters" und der damit zu erwartenden Abschreckung auf andere. Verbrauchergesellschaften dagegen forderten eindeutige Straffreiheit für "Musikpiraten", da das reine Downloaden eigentlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Anders verhält es sich beim Anbieten.
Allerdings hatte der 28-Jährige die Musikstücke nicht nur privat genutzt, was erlaubt gewesen wäre. Indem er sie im Internet auch anderen zugänglich machte, wurden seine Handlungen zu einem Straftatbestand. Eine Haftstrafe konnte allerdings vermieden werden. Der Lehrer wurde im August 2004 nach mehrmonatiger Observation festgenommen worden.
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