
Im Missbrauchsprozess gegen US-Sänger Michael Jackson hat die Verteidigung den 14-Jährigen Bruder des angeblichen Opfers ins Kreuzverhör genommen. Dabei wurde festgestellt, dass der Bruder bei jeder Befragung "eine andere Version der Ereignisse" zum Besten gab. Der Jugendliche gab außerdem zu, bei einem früheren Verfahren schon einmal gelogen zu haben, was seine Glaubwürdigkeit im Jackson-Prozess nicht erhöhen würde, so die Verteidigung.
Der 14-Jährige verstrickte sich in Widersprüche, als Jacksons Anwalt Thomas Mesereau ihm mehrere Pornozeitschriften vorlegte und er ein Heft herausgriff, das der Popstar seinem Bruder und ihm angeblich gezeigt hatte. Mesereau betonte, das fragliche Blatt sei erst im August 2003 erschienen - mehrere Monate, nachdem der Kläger und seine Familie das Anwesen von Jackson verlassen hätten. "Es war nicht genau das, das er uns gezeigt hat", sagte der Teenager. "Ich habe nur gesagt, er hat uns solche Zeitschriften gezeigt."
Jacksons Verteidigung konnte nachweisen, dass der 14-Jährige bei einem vor fünf Jahren verhandelten Prozess gelogen hatte. Raymone Bain sagte in ihrer Eigenschaft als Sprecherin von Popstar Jackson, dass die Vorwürfe "unflätig und obszön" seien und offensichtlich nicht der Wahrheit entsprächen.
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