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''Deutschland sucht den Superstar''-Jurymitglied und Musikproduzent Dieter Bohlen darf Polizisten duzen. Das stellte das Hamburger Landgericht in einem Verfahren gegen Bohlen wegen Beamtenbeleidigung fest. Das Duzen sei bei Bohlen Umgangston, hieß es in der Begründung. Bohlen lege ''ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten in den Medien an den Tag''. Insofern könne das Duzen eines Polizisten nicht als absichtliche Unhöflichkeit gelten.
Nach einem Bericht der ''Hamburger Morgenpost'' war Bohlen wegen eines Parkvergehens in der Hamburger Innenstadt mit einem Polizisten aneinander geraten und hatte den Beamten dabei geduzt. Wörtlich soll der Produzent gesagt haben: ''Wenn Dir das Spaß macht, musst Du das eben tun.'' Nach aktueller Rechtsprechung gilt das als Beleidigung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragt. Das Duzen eines Polizeibeamten koste laut Zeitung in einem vergleichbaren Fall bis zu 500 Euro.
Nach Meinung des Gerichts stellt Bohlens Äußerung aus rechtlicher Sicht keine Beleidigung dar. Angesichts gleichen Verhaltens in den Medien habe Bohlen offenbar keinen Vorsatz gehabt, den Beamten zu missachten. Auch aus der Aussage einer Zeugin lasse sich nicht entnehmen, dass sie die Äußerung des Musikproduzenten als abwertend aufgefasst habe. Eine Gerichtssprecherin stellte aber klar, dass das Gericht nur über einen Einzelfall befunden hat: ''Es heißt nicht, dass Herr Bohlen künftig alle Polizisten duzen darf.''
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