
TV-Total-Erfinder und Entertainer Stefan Raab wurde heute vor dem Münchener Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000,- EUR verklagt. Hintergrund war die Neuauflage eines Beleidigungsprozesses, bei dem Raab im letzten Jahr ursprünglich zu einer 130.000,- EUR höheren Geldstrafe verurteilt worden war. Gegen dieses Urteil legte der Schöpfer des ''Bundesvision Song Contest'' allerdings Berufung ein.
Raab hatte 2005 in seiner TV-Sendung ''TV Total'' eine Mutter als Drogendealerin bezeichnet. Dazu zeigte er ein Bild der Einschulung der Tochter mit einer Schultüte im Arm und sagte: ''Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.'' Die Mutter des Kindes hatte Raab daraufhin verurteilt. Nach dem jetzt erfolgten Urteil muss Raab zwar weniger zahlen, sich aber dafür bei der Mutter schriftlich entschuldigen.
Für Raab ist es nicht das erste Problem vor Gericht wegen seines losen Mundwerks. Bereits mehrfach wurde der ehemalige VIVA-Moderator von Leuten verklagt, die sich bei ''TV Total'' wiedergefunden hatten. Besonders bekannt wurde die Geschichte um eine junge Frau, die Raab einzig wegen ihres Namens auf die Schippe nahm. Lisa Loch, so der Name der Frau, verklagte Raab ebenfalls und erstritt auch Schmerzensgeld.
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