
Im seit Jahren schwelenden sogenannten ''Obstkrieg'' zwischen der Computerfirma Apple und den Ex-Beatles Paul McCartney und Ringo Star sowie den Erben der bereits verstorbenen ehemaligen Beatles-Mitgliedern John Lennon und George Harrison ist es zu einer Entscheidung gekommen. Ein Richter in London lehnte die Sammelklage der Ex-Beatles gegen Apple Computers zurück. Hintergrund ist der jahrelange Streit um ein Logo.
So nutzt Apple das Logo eines angebissenen Apfels u. a. für seinen Musik-Downloadshop ''iTunes''. Die Beatles hatten das gleiche Logo bereits 1968 bei ihrem eigenen Label Apple Corps Ltd. genutzt. Auf diesem Label wurden einige der wichtigsten Beatles-Songs veröffentlicht. Die ehemaligen Mitglieder der Band um Sir Paul McCartney wollten das Logo unbedingt für eigene Zwecke schützen lassen.
1991 gab es laut Anwälten der Beatles eine Übereinkunft mit Apple Computers, dass diese das Apfel-Logo nur für PCs und Laptops nutzen dürften, nicht aber für Aktivitäten im Musikgeschäft. Mit der Schaffung des iTunes Music Stores sei diese Übereinkunft von Apple verletzt worden. Dieser Vorwurf wurde jetzt jedoch von einem Gericht in London nicht zugelassen.
Als Folge der abgewiesenen Klage sollten die Ex-Beatles und deren Erben jetzt mehrere Millionen US-Dollar für Anwaltsrechnungen und Prozessgebühren begleichen. Die Apple-Anwälte legten die Rechnungen umgehend nach Bekannt werden der abgewiesenen Klage vor.
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