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US-Rapper P. Diddy muss sich in Großbritannien wieder Puff Daddy nennen. Diesen Namen hatte der auf den bürgerlichen Namen Sean Combs hörende Musiker eigentlich komplett ablegen wollen, ein britischer Musikproduzent machte ihm allerdings einen Strich durch die Rechnung.
Hintergrund: Richard "Diddy" Dearlove aus London klagte auf den Namen "Diddy" und bekam nun vor Gericht die Rechte an dem Namen zugewiesen. Als Musikproduzent sei Dearlove in England seit Jahrzehnten als "Diddy" bekannt, so dass mit P. Diddy Verwechslungsgefahr bestünde. Außerdem hatte Dearlove behauptet, dass Sean Combs den Namen "Diddy" von ihm "geklaut" habe.
Folge des Urteils ist u. a. dass Sean Combs auf seiner Großbritannien-Tournee einen Song seines aktuellen Albums nicht mehr spielen darf. In dem Song nennt er sich selbst "Diddy". Der Rapper hat jetzt drei verschiedenen Künstlernamen: "Diddy" in den USA, "P. Diddy" auf dem europäischen Festland und "Puff Daddy" in Großbritannien.
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