
Viele fragten sich nach Erscheinung von Beyoncé Knowles neuem Album "B'Day", wofür wohl das "B" im Titel steht. Klar, für Beyoncé, sagen die einen, aber auch "Blöd" wäre gar keine so vermessene Annahme. Zumindest, wenn man bedenkt, dass die Popdiva nun alle verbliebenen Ausgaben ihrer "Deluxe-Edition" aus dem Verkehr ziehen muss.
Das Gericht, gab der R'n'B-Sängerin Des'ree Recht, nachdem sie die 25Jährige zuvor auf Schadensersatz verklagt hatte. Beyoncé Knowles hatte auf dem Album nämlich einen Song veröffentlicht, der eigentlich aus der Feder der Klägerin stammte. Nachdem beide ihre gegenseitigen Forderungen nicht erfüllen wollten, spielte Beyoncé "Still In Love (Kissing You)" einfach hinter dem Rücken von Des'ree ein und muss jetzt dafür bezahlen.
Das auch nicht zu knapp, denn neben des Verlust-Geschäfts aufgrund der fehlenden Einnahmen, muss die Sängerin nun auch noch 150.000 Dollar Schadensersatz berappen. Gut für diejenigen, die noch ein Deluxe-Album ergattern konnten. Das dürfte jetzt wohl auch jeden Penny Wert sein.
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