Du bist hier » Musik News » Beyoncé Knowles: Urheberrecht nicht so wichtig |
US-Sängerin Beyoncé Knowles hat eine Klage von ihrer Kollegin Des'ree am Hals. Grund ist der Song "Still In Love (Kissing You)", den die ehemalige Destiny's Child-Sängerin auf ihrem neuen Album "B'Day" veröffentlicht hat. Im Original stammt der Titel eigentlich von Des'ree. Die hatte Beyoncé Knowles es zwar erlaubt, den Song zu verwenden, allerdings nur unter Auflagen.
Demnach sollte Beyoncé den Song nicht umbenennen und kein Video dazu drehen. Beides hat sie aber dennoch getan, so dass Des'ree am vergangenen Mittwoch eine Schadenersatzklage in Höhe von 150.000 US-Dollar in New York einreichte. Der Vorwurf lautet auf Urheberrechtsverletzung, weil Beyoncé Knowles sich bei der Verwendung des Materials nicht an die Vorgaben der eigentlichen Autorin gehalten hat.
Knowles habe das Recht am geistigen Eigentums des Songs von Des'ree einfach ignoriert und sich nach an getroffene Vereinbarungen gehalten, argumentiert Des'ree in ihrer Klageschrift. Ob und wann es möglicherweise zu einem Prozess kommen wird, ist derzeit noch offen.
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