Musikproduzent Dieter Bohlen hat bei seinem TV-Arbeitgeber für Ärger gesorgt. RTL wurde von der Künstlersozialkasse auf die Zahlung von 173.000 Euro verklagt, weil man der Ansicht sei, Dieter Bohlen und seine Kollegen aus der DSDS-Jury würden eine künstlerische Tätigkeit ausüben. Nach Meinung des Senders üben die Juroren dagegen keine künstlerische Tätigkeit aus.
Kommende Woche soll nun ein Kölner Gericht in der Sache entscheiden. "Strittig ist, ob es sich um Kunst handelt", sagte ein Gerichtssprecher. Kern der Klage der Künstlersozialkasse ist die Arbeit der DSDS-Jury um Dieter Bohlen. Per Definition des Künstlersozialversicherungsgesetzes gilt als Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Die Künstlersozialkasse stellt eine Absicherung für Künstler und Publizisten im Alter da. Unter die erste Kategorie fällt Dieter Bohlen mit Sicherheit. Ob allerdings seine teilweise anmaßende Arbeit in der DSDS-Jury auch Kunst darstellt, bleibt vorerst offen. Fraglich ist auch, ob ein Urteil zu Gunsten der Künstlersozialkasse von RTL nicht gleich angefochten würde.

