Rapper Bushido und die Gerichte - eine scheinbar nie enden wollende Geschichte. In der Vergangenheit war der Berliner Musiker mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten und musste sich vor Gericht verteidigen. Aktuell zählt er allerdings nicht zum Täterkreis, sondern hat als Opfer mehrere Klagen eingereicht.
Im Landgericht zu Düsseldorf werden seit gestern insgesamt drei Fälle behandelt, bei denen Bushido als Kläger auftritt. Gegenstand aller Kragen sind Urheberrechtsverletzungen. Der Rapper wirft den Tätern (u. a. eine dreiköpfige Familie und ein Rentner) vor, seine Musik in illegalen Internet-Tauschbörsen runtergeladen und angeboten zu haben.
Die Beklagte wehren sich gegen die Vorwürfe. Die Familie halte Bushido nach deren Anwälten für "uninteressant". Der Rentner sagte sogar aus, er würde den Rapper überhaupt nicht kennen. 50.000 Euro Streitwert verlangt der "Staatsfeind Nummer 1"-Interpret von jedem der "Täter" für die Urheberrechtsverletzungen.
Bushidos Anwälte begründen ihre Klagen übrigens mit Computerprotokollen und "elektronischen Überwachungen von Tauschbörsen". Aus diesen Daten soll hervorgehen, dass die Beschuldigten die illegalen Down- und Uploads begangen haben sollen.
Die Anwälte der dreiköpfigen Familie warfen Bushido "Abzocke" vor. Zudem hätten die Beschuldigten ein eindeutigen Alibi vorzuweisen und seien zum Tatzeitpunkt gar nicht in ihrer Wohnung gewesen. Das wollen die Anwälte des Rappers aber nicht gelten lassen und argumentieren, dass die Beschuldigten besser hätten aufpassen müssen, wer ihre Computer in Abwesenheit benutzen würde.






