
Musikproduzent Dieter Bohlen hat ein Gerichtsverfahren gegen eine Hamburger Zeitschrift gewonnen und bekommt 40.000 Euro Schmerzensgeld. Hintergrund ist der Abdruck eines Nacktfotos des 55-Jährigen.
Dieter Bohlen wurde 2007 beim nackten Sonnenband von einem Paparazzo abgelichtet. Für ihn war die Vorstellung, dass jemand ausgerechnet von ihm Nacktfotos haben wollen würde, wohl zu sehr an den Haaren herbeigezogen. Die Zeitschrift "Viel Spaß" allerdings druckte das Bild mit dem Untertitel "Dieter Bohlen im Paradies - Wie Gott ihn geschaffen hat".
Außerdem stellte die Zeitschrift fest, dass der damals 53-jährige Dieter Bohlen für sein Alter in Po-, Bauch- Brustbereich noch "ziemlich fit" sein. Pikante Stellen wurden mit auf dem Foto nachträglich mit einem Feigenblatt abgedeckt. Für das Gericht in Hamburg stand jedoch fest, dass sich die Leser "anhand des zu erkennenden Schattenwurfs eine konkrete Vorstellung in Bezug auf das Genital des Klägers machen können".
Das würde die Persönlichkeitsrechte von Dieter Bohlen treffen. Aus diesem Grund gab das Gericht der Klage statt und verurteilte die Zeitschrift zur Zahlung von 40.000 Euro Schmerzensgeld.
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