
"Deutschland sucht den Superstar"-Juror Dieter Bohlen produziert mit seinen Sprüchen bei "DSDS" Kunst. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht. Somit ist der Sender RTL, bei dem die Casting-Show läuft, zur Zahlung von Abgaben an die Künstlersozialkasse verpflichtet. Dagegen hatte sich RTL bisher gewehrt.
Laut RTL seien Dieter Bohlen und seine Kollegen in der Jury von "Deutschland sucht den Superstar" nur Experten, die die Sangeskünste von Kandidaten bewerten würden. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts sah das anders. Bohlen und die anderen Juroren würden sich künstlerisch betätigen, weil sie mit ihren Kommentaren entscheidend zur Gestaltung der Show beitragen. Dafür sprechen untern anderem die hohen Gagen von bis zu 1,2 Millionen Euro pro Staffel.
RTL muss nun für die Folgen von "Deutschland sucht den Superstar" aus den Jahren 2002 bis 2005 173.000 Euro an die Künstersozialkasse nachzahlen. Dieter Bohlen ist mit dem Urteil indes offiziell und höchstrichterlich bestätigt worden, dass er ein Künstler ist. Zumindest was seine Tätigkeit bei "DSDS" betrifft.
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