
Wie vor einigen Tagen berichtet hat der Vater von Michael Jackson bei einem Gericht in Los Angeles einen Antrag eingereicht, um aus dem Erbe monatliche Unterhaltszahlungen zu beziehen. Jetzt wies das Gericht den Antrag zurück.
Es sei Michael Jacksons fester Wille gewesen, seinen Vater Joe Jackson nicht in seinem Testament zu erwähnen, so Richter Mitchell Beckloff. Auch den Antrag von Jackson senior einen anderen Nachlassverwalter zu bestimmen hat der Richter abgelehnt. Sänger Michael Jackson hat vor seinem Tod die Nachlassverwalter selbst bestimmt und es gäbe bisher keinen Grund diese aus ihrem Amt zu entlassen.
Es ist ein herber Rückschlag für Joe Jackson vor Gericht, dennoch hat er eine letzte Chance Geld aus dem Nachlass zu beziehen. Kann er nämlich belegen, dass sein Sohn Michael Jackson ihm vor seinem Tod monatlich Unterhalt gezahlt hat, stehen seine Chancen bei einem erneuten Antrag um einiges besser.
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