
Von Bushido hat man schon einige Tage nichts mehr gehört. Nun macht er mal wieder mit einer Gerichtsverhandlung von sich reden. Zwar erschien er heute nicht persönlich vor Gericht, musste sich aber dennoch für seine Taten verantworten. Das Landgericht Hamburg hat ihn wegen Urheberrechtsverletzung nun zu 60.000 € Schadenersatz verurteilt. Aber nicht nur das, weitere Schritte wurden bereits eingeleitet.
So müssen insgesamt 11 seiner CD's unmittelbar vom Markt genommen werden. Darunter auch sein Erfolgsalbum "Von Bordstein zur Skyline" aus dem Jahre 2004, mit welchem Bushido 2004 den großen Durchbruch schaffte. Grund: Eine französische Gothic-Band hat den Rapper verklagt, weil dieser insgesamt 28 Tonspuren für seine Songs verwendet hat. Das Landgericht in Hamburg hat die Plagiatsvorwürfe heute bestätigt.
Neben der Schadenersatzzahlung und der Entfernung der Platten aus dem Handel könnte die ganze Angelegenheit nun noch unangenehmer für Bushido werden. Das Gericht verurteilte den Rapper und seine Plattenfirma nämlich auch dazu, die Verkäufe und Erlöse der besagten Titel umfangreich offen zu legen. Dadurch können die Kläger dann weitere Schadenersatzansprüche geltend machen. Gegen das Urteil können Bushido und seine Verteidiger Berufung einlegen, die Entscheidung ist somit noch nicht rechtskräftig.
Eigene Meinung zum Thema? Schreib jetzt einen Kommentar zu Bushido: Schon wieder vor Gericht und informiere deine Freunde darüber.
Hinweis: Zum Kommentieren musst du bei Facebook angemeldet und dort eingeloggt sein.
Keine Neuigkeiten mehr verpassen!