
Der Prozess um Nadja Benaissa ist heute beendet worden. Nachdem das Gericht fünf Prozesstage lang Zeugen und alle Beteiligten befragt hatte, wurde gestern sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Verteidiger eine Bewährungsstrafe gefordert. Heute Mittag hat der Jugendrichter am Amtsgericht Darmstadt über das Schicksal der Sängerin entschieden.
Erleichterung bei Nadja Benaissa und ihrer Familie, denn der Richter folgte dem gewünschten Strafmaß der Staatsanwaltschaft und verurteilte die 28-Jährige zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. Zusätzlich muss Benaissa 300 Stungen gemeinnützige Arbeit leisten und sich in eine ambulante Therapie begeben. Ein mildes Urteil.
In vergleichbaren Fällen waren Urteile mit bis zu 5 Jahre Haft gesprochen. Der Umstand, dass Nadja Benaissa zur Tatzeit aber noch minderjährig war und sie vom ersten Prozesstag an Reuhe gezeigt hat, machte das milde Urteil möglich. Die ehemalige No-Angels-Sängerin nahm das Urteil erleichtert auf. Ihre größte Sorge war es, ihre minderjährige Tochter alleine lassen zu müssen.
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