
Zweifelsohne waren die letzten Monate schwer für die ehemalige Sängerin der No Angels. Im April 2009 wurde sie in U-Haft genommen - Vorwurf: schwere Körperverletzung. Eine regelrechte Hetzjagd began gegen Nadja Benaissa. Fans glaubten an ihre Unschuld. Heute, nach dem ersten Verhandlungstag, steht fest, dass sie nicht unschuldig ist.
Direkt am ersten Verhandlungstag gestand Nadja Benaissa, dass sie trotz einer bekannten HIV-Erkrankung ungeschützten Geschlechtsverkehr mit mehreren Männern hatte. Dieses Geständnis kann sich zwar strafmildernd auf das Urteil auswirken, nun ist aber sicher, dass Nadja nicht straffrei aus der Sache herauskommt. Die Verhandlungen im Fall Nadja Benaissa werden vor dem Jugendgericht verhandelt, da Nadja zur Zeit der ersten Tat erst 17 Jahre alt war.
Ein Richter und zwei Schöffen werden nach vorraussichtlich fünf Verhandlungstagen über das Urteil entscheiden. Bei vergleichbaren Fällen wurden die Täter teilweise zu fünf bis acht Jahren Haft verurteilt. Da Nadja eine schulpflichtige Tochter hat und Reue zeigt kann es aber durchaus sein, dass das Gericht ihre Strafe zur Bewährung aussetzt und die Sängerin nicht ins Gefängnis muss.
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